Durch die Vorschrift wird für Umsätze in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 geregelt, dass ausschließlich auf die Einfuhr von Sammlerbriefmarken und dgl. (Nr. 49 Buchst. f der Anlage 2 des UStG), von ...
Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, hat der leistende Unternehmer zwingend den ermäßigten Steuersatz auf den Umsatz anzuwenden. Er hat kein Wahlrecht, für diesen Umsatz – ...
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